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BayObLG, 11.08.2004 - 1St RR 96/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2
Unzulässiges Ablehnungsgesuch bei völlig ungeeigneter Begründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen ungeeigneter Begründung
Papierfundstellen
- BayObLGSt 2004, 91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99
Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig …
Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 1St RR 96/04
Ein Ablehnungsgesuch, das mit einer völlig ungeeigneten Begründung versehen ist, ist unzulässig im Sinne des § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO (im Anschluss an BGH NStZ 1999, 311).Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie ihr Fehlen zu behandeln (vgl. zu alldem BGH NStZ 1999, 311 m.w.N.).
- BGH, 26.01.1994 - 3 ARs 41/93
Ablehnungsanträge bei noch nicht vollständig feststehender Besetzung des Gerichts
Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 1St RR 96/04
Es kann deshalb dahinstehen, ob das Ablehnungsgesuch auch deshalb unzulässig ist, weil zum Zeitpunkt seiner Anbringung noch nicht feststand, ob die abgelehnten drei Richter des insgesamt mit fünf Richtern besetzten Senats zur Entscheidung über sein Wiedereinsetzungsgesuch und seine neuerlichen Revisionsanträge berufen sein würden (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 6 verfrühter Antrag).